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Baubewilligung Baden: Ablauf, Gebühren, Kontakt

Zuständige Bauverwaltung

Stadt Baden, Rechtsetzung und Bewilligungen

Rathausgasse 5, 5401 Baden AG

+41 56 200 82 70

bau@baden.ch

Ablauf und Fristen

Im Kanton Aargau wird das Baugesuch bei der zuständigen Bauverwaltung der Gemeinde eingereicht. Die Unterlagen werden geprüft und anschliessend während der gesetzlichen Auflagefrist öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können betroffene Nachbarn und andere Berechtigte Einsprachen erheben.

Nach Ablauf der Auflagefrist und der Behandlung allfälliger Einsprachen entscheidet die kommunale Behörde über das Gesuch. Bei einem positiven Entscheid wird die Baubewilligung erteilt; erst danach darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Die Gesamtdauer des Verfahrens variiert je nach Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, allfälligen Einsprachen und der Komplexität des Projekts. Rechnen Sie in der Regel mit einigen Wochen bis mehreren Monaten. Ein erfahrener Architekt bereitet die Unterlagen so auf, dass das Verfahren möglichst reibungslos verläuft.

Gebühren

Die Baubewilligungsgebühr richtet sich nach der voraussichtlichen Bausumme. Für Bewilligungen beträgt sie je nach Bausumme 2.5, 2 oder 1.5 Promille; die Minimalgebühr liegt bei 500 Franken bei Stadtratsentscheiden und 150 Franken in den übrigen Fällen. Massgebend ist das Gebührenreglement der Stadt Baden.

Formulare und Links

Stand der Angaben: 2026-06-12

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Ein erfahrener Architekt erstellt die Unterlagen und begleitet das Verfahren.